Sie haben Fragen zur Schulbuchausleihe oder vermissen eine bestimmte Information? Schauen Sie gerne in unsere FAQ – dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen der unentgeltlichen und der entgeltlichen Schulbuchausleihe?

Unentgeltliche Ausleihe:

Schülerinnen und Schüler können ihre Schulbücher sowie begleitende Materialien (z. B. Arbeits- oder Übungshefte) kostenfrei erhalten, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare werden jeweils im Januar von den Schulen für das kommende Schuljahr ausgegeben.

Entgeltliche Ausleihe:

Liegt das Einkommen oberhalb dieser Grenze, besteht die Möglichkeit, die benötigten Bücher gegen eine Gebühr auszuleihen. Diese Variante steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen – unabhängig vom Einkommen. Die Anmeldung dazu findet im Frühjahr statt.

Weitere Informationen:

Ausführliche Hinweise zu beiden Formen der Schulbuchausleihe finden Sie hier:
https://bildung.rlp.de/lmf/fuer-eltern

Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen auch an das Sekretariat oder Herrn Walter (walter@martinus-gymnasium.de) wenden.

Wo finde ich die Schulbuchliste für mein Kind?

Sie finden eine Schulbuchliste im Elternportal der Schulbuchausleihe, sobald Sie sich mit dem Freischaltcode dort registrieren. Der Freischaltcode wird in der Regel Anfang Mai eines jeden Jahres in den Klassen ausgeteilt. Die neuen 5.Klassen und anderen neuen Schüler erhalten diesen mit der Post.

Die Schulbuchlisten für alle Jahrgänge werden auch auf unserer Homepage veröffentlicht.

Hinweis: Sollten Sie ein Buch auf der Schulbuchliste Ihres Kindes im Elternportal vermissen oder sonstige Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder an Herrn Walter (walter@martinus-gymnasium.de).

Ich habe keinen Internetanschluss zuhause oder brauche Hilfe beim Beantragen der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Roeder von der Kreisverwaltung Neuwied (frank.roeder@kreis-neuwied.de; Tel.: 02631 803-613).

Ich habe die Anmeldefrist versäumt – WAS NUN?

In diesem Falle müssen Sie sich an den zuständigen Schulträger wenden, die Kreisverwaltung Neuwied. Die Schule kann nicht über die nachträgliche Zulassung zur Schulbuchausleihe oder Lernmittelfreiheit entscheiden. Darüber entscheidet einzig und allein der Schulträger.

Sie erreichen den zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Herrn Roeder wie folgt:
Tel.: 02631 803-613
E-Mail: Frank.Roeder@Kreis-Neuwied.de

Was muss ich bei der Bestellung der Bücher über das Elternportal beachten?

Damit Sie die Bücher im Rahmen der entgeltlichen Ausleihe erhalten sind 3 Schritte erforderlich:

  1. Registrierung im Elternportal
    Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe müssen Sie sich ein Benutzerkonto im Elternportal anlegen. Dieser Schritt fällt weg, sofern Sie sich bereits in den Vorjahren registriert haben.
  2. Eingabe des Freischaltcodes
    Wenn Sie sich im Elternportal eingeloggt haben, müssen Sie die Schulbuchliste Ihres Kindes (Ihrer Kinder) durch die Eingabe des individuellen Freischaltcodes verknüpfen. Den individuellen Freischaltcode erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Mai in der Schule. Die neuen 5.Klassen und anderen neuen Schüler erhalten diesen mit der Post.
  3. Bestellung abschließen
    Nachdem Sie den Freischaltcode eingegeben haben, ist die individuelle Schulbuchliste Ihres Kindes mit ihrem Benutzerkonto verknüpft und Sie können diese nun einsehen. Um die Schulbücher nun auch über die Ausliehe zu beziehen, ist es aber zwingend erforderlich, dass Sie über das Elternportal auch eine Bestellung tätigen. Eine Bestellung ist erst dann erfolgt, wenn Sie diese über den entsprechenden Button bestätigen/abschließen! Ohne diesen Schritt erhalten Sie keine Bücher über die Ausleihe!

Einige Bücher/Materialien sind nicht in meinem Paket vorgesehen. Warum?

Von der Schulbuchausleihe ausgenommen sind ergänzende Druckschriften und weitere Materialien. Dazu zählen insbesondere Arbeitshefte sowie Dinge wie Taschenrechner, Wörterbücher, Formelsammlungen oder Notenblätter. Unterrichtsmittel, die in der Regel länger als drei Jahre von einem Kind genutzt werden – zum Beispiel Atlanten oder Bibeln – müssen ebenfalls selbst angeschafft werden.

Wann erhält mein Kind das Buchpaket?

Bei uns am Martinus-Gymnasium werden die Buchpakete in den Sommerferien gepackt. Die Ausgabe der Bücher erfolgt an vorgegebenen Terminen, die Ihnen mit der Ausgabe der Abholscheine mitgeteilt werden.
Darüber hinaus finden Sie die Termine auch auf unserer Homepage.
Die Ausgabe erfolgt durch die Kreisverwaltung in Raum N12 (Eingang G).

Es liegen nicht alle Bücher/ein falsches Buch dem Buchpaket bei. Woran liegt das?

Das Fehlen vereinzelter Bücher/Paketieren von falschen Büchern kann zwei verschiedene Gründe haben:

1. Während der Sommerferien erfolgt zunächst eine große Hauptlieferung der Schulbücher, anschließend werden noch mehrere Nachlieferungen durchgeführt. Daher kann es vorkommen, dass einzelne Bücher zunächst fehlen. Auf Ihrem Ausleihschein ist in diesem Fall der Vermerk ‚folgt später‘ eingetragen.

2. Um die Schüler/-innen im kommenden Schuljahr mit Büchern versorgen zu können, werden im Rahmen der Vorbereitung in den Schulportalen für jeden Schüler Häkchen bei den einzelnen Fächern gesetzt. Obwohl das Team rund um die Schulbuchausleihe um Sorgfalt bei der Eingabe bemüht ist, kann es durchaus sein, dass versehentlich bei der Menge der Schüler ein Häkchen falsch gesetzt wird. Dies hätte zur Folge, dass sich im Buchpaket ein falsches Buch befindet. Falls dies der Fall sein sollte, setzen Sie sich bitte umgehend mit Herrn Walter in Verbindung (walter@martinus-gymnasium.de). Alternativ können Sie Ihr Kind auch in den Pausen bei Herrn Walter im Büro vorbeischicken.

Beschriftung der Bücher meines Kindes und Schutzumschlag – was geht, was geht nicht?

Auf den ausgeliehenen Büchern selbst dürfen keine Aufkleber verwendet werden oder Namen eingetragen werden. Sehr empfehlenswert ist ein abnehmbarer Schutzumschlag, auf dem dann Name/Klasse Ihres Kindes vermerkt werden können. Dies ist insbesondere hilfreich, Verwechslungen vorzubeugen, wenn mehrere Geschwister oder andere Klassenkameraden an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Ein gefundenes Buch kann auf diese Weise schneller den Weg zu seinem Besitzer wiederfinden.

Mein Kind wechselt die Schule – wie funktioniert das mit den ausgeliehenen Büchern?

Auch wenn Ihr Kind an der neuen Schule ebenfalls an der Ausleihe teilnimmt, müssen sämtliche am MGL ausgegebene Bücher zurückgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeitshefte. Diese werden nur dann zurückgenommen, wenn sie noch nicht beschrieben worden sind. Anhand des am Schuljahresbeginn ausgehändigten Ausleihscheines sehen Sie die zurückzugebenden Bücher. Vergleichen Sie bitte vorher Titel und Barcode-Nummer des jeweiligen Buches mit dem des Ausleihscheines (Hinweis: Geschwister tauschen manchmal Bücher untereinander aus).

Die Bücher können vormittags in den großen Pausen im Sekretariat abgegeben werden. Das Sekretariat gibt die Bücher bei nächster Gelegenheit an die zuständige Stelle des Schulträgers. Erst dieser kann die Rückgabe quittieren.

Erst wenn sämtliche Bücher an der abgehenden Schule abgegeben wurden, kann ein Buchpaket an der aufnehmenden Schule paketiert werden!

Was mache ich am Ende des Schuljahres mit den ausgeliehenen Büchern?

Ungefähr drei Wochen vor Schuljahresende erhält jeder Schüler/jede Schülerin, der/die an der Schulbuchausleihe teilnimmt, über die Klassenleitung/Stammkursleitung einen sog. Rücknahmeschein. Auf diesem Rücknahmeschein ist ersichtlich, welche der ausgeliehenen Bücher zurückgegeben werden und welche für das kommende Schuljahr behalten werden können. Entsprechend dieses Rücknahmescheins packen Sie bitte die Bücher ein, entfernen jedoch vorher bitte den Schutzumschlag.

Auf der Rückseite des Rücknahmescheines finden Sie die Termine der Buchrückgabe, die ebenso wie die Ausgabe in N12 erfolgt (Eingang G).

Sollte Ihr Kind zu diesem Termin aus irgendeinem Grund verhindert sein (Krankheit u.ä.), stehen Ihnen noch sog. Nachzügler-Termine zur Verfügung.

Wann erhält mein Kind fehlende Bücher?

Da Nachlieferungen generell von der Kapazität des Buchhändlers abhängig sind, kann keine Zeitangabe gemacht werden. Sobald eine Nachlieferung am MGL eintrifft, werden die entsprechenden Schüler/-innen benachrichtigt.

Schäden an Büchern – wohin kann ich mich wenden?

Sobald Ihr Kind das Buchpaket mit nach Hause bringt, sichten Sie bitte umgehend sämtliche Bücher nach Schäden. Es wird zwar bei der Rücknahme darauf geachtet, dass zu sehr beschädigte Bücher nicht mehr zur Ausleihe im nächsten Schuljahr freigegeben werden, aber auch hier kann aufgrund der Büchermassen auch einmal ein Buchschaden übersehen werden. Sie (oder Ihr Kind) sollte unbedingt zeitnah (spätestens innerhalb einer Woche nach Ausgabe der Bücher) im Sekretariat mit dem beschädigten Buch vorstellig werden.

Bitte beachten Sie aber, dass unterschieden werden muss zwischen normalen Gebrauchsspuren und Beschädigungen. Da die Bücher mehrere Jahre im Ausleihzyklus sind, sind natürlich auch Gebrauchsspuren vorhanden.

Mein Kind findet plötzlich ein ausgeliehenes Buch mitten im Schuljahr nicht mehr – was nun?

Bitte kaufen Sie kein Ersatzbuch auf eigene Faust. Wenden Sie sich stattdessen direkt an Herrn Roeder von der Kreisverwaltung Neuwied. Für das verlorene Buch ist jedoch ein Schadensersatz zu leisten, der über die Kreisverwaltung als Schulträger abgewickelt wird.

Wie und wo kann ich die Bücher bezahlen?

Der Schulträger, die Kreisverwaltung Neuwied, zieht die Leihgebühr ein.

Ich habe ein mir in Rechnung gestelltes beschädigtes Buch bezahlt – wie ist die weitere Vorgehensweise?

Sobald von Ihnen die Rechnung über ein beschädigtes Buch beglichen wurde, geht das Buch in Ihren Besitz über. Sie erhalten das Buch über die Kreisverwaltung Neuwied.

Welcher Ansprechpartner kann mir bei meinem Anliegen weiterhelfen?

Bei Fragen zur individuellen Schulbuchliste Ihres Kindes, z.B. wenn ein Buch auf der Liste fehlt oder ein falsches Buch ausgegeben wurde (z.B. Religion statt Ethik), wenden Sie sich bitte an Herrn Walter (walter@martinus-gymnasium.de)

Haben Sie Fragen zu einem gestellten Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe), wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter von der Kreisverwaltung Neuwied, Herrn Roeder (frank.roeder@kreis-neuwied.de; Tel.: 02631 803-613)


Schulbuchlisten für das aktuelle Schuljahr