Neustrukturierung des Linienverkehrs auf den Linien 565, 133 und 134 ab 01.01.2021
Betrifft die Linien:
565 Bad Honnef-Rheinbreitbach-Unkel-Erpel-Linz
567 Breite Heide - Rheinbreitbach - Unkel (ehemalig 133)
568 Erpel - Bruchhausen - Unkel (ehemalig 134)
Informationsschreiben der Kreisverwaltung | |
Fahrplan NEU Linie 565 ab 01.01.2021 | |
Fahrplan NEU Linie 567 (alt 133) ab 01.01.2021 | |
Fahrplan NEU Linie 568 (alt 134) ab 01.01.2021 |
Grundsätzliches zum Thema "Fahrkarten"
Der Landkreis Neuwied übernimmt nach § 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) in Verbindung mit der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung die notwendigen Fahrkosten zum Besuch der nächstgelegenen Realschule plus in ihrer jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen I und II, wenn der Schulweg länger als 4 Kilometer oder besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei einer Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Ausnahmen sind insbesondere dann möglich, wenn die nächstgelegene Schule nicht mehr aufnahmefähig ist. In diesen Fällen ist uns der Ablehnungsbescheid der nicht mehr aufnahmefähigen Schule vorzulegen.
Der Antrag gilt grundsätzlich für die Dauer des Schulbesuchs. Er ist neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrundeliegenden Umstände geändert haben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, dem Wohnort oder dem Verkehrsmittel). Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Fahrkartenausgabe erfolgt bei rechtzeitiger Beantragung in der Regel am ersten Schultag in der Schule. Am ersten Schultag können die Schülerinnen und Schüler o h n e Fahrausweis fahren.
Gültigkeit / Verlust
Die Schülerjahreskarte im Verkehrsverbund Rhein-Mosel ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis oder Schülerausweis gültig. Fahrausweise die zerrissen, zerschnitten, laminiert, eingeschweißt oder sonst stark beschädigt sind, sowie beschmutzt oder unleserlich sind, ungültig sind und durch das Fahr- und Prüfpersonal eingezogen werden können. Die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte nach Verlust des Originals ist dem Sekretariat nicht gestattet. Falls eine Fahrkarte verloren gegangen sein sollte, ist dies wie folgt zu regeln:
Richtung Erpel: Zu melden ist der Verlust bei der Firma Becker, Kölner Straße 78, 57610 Altenkirchen, Telefon: 02681-951714, oder bei der Agentur in Unkel, Limbach Straße, Tel.: 02224 7373-5. Zusätzlich sind 10,00 € Bearbeitungsgebühr zu überweisen.
Richtung Rheinbrohl und Linzer Umland: Verlorene Schülerjahreskarten können einmalig gegen eine Gebühr von 15 € für einen einzelnen Monatsabschnitt bzw. 35 € für mehrere Monatsabschnitte ersetzt werden.
Für Busfahrkarten des RMV kann man sich direkt ein Antragsformular auf der Seite des RMV herunterladen: [direkter Link zum Download]
wichtige Telefonnummern:
für die Linie 138 ist die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH, Montabaur zuständig (0261-29635869),
für die Linie 136 die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH, Koblenz (0261-29683468) und
für die Linie 170 die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH, Koblenz (0261-29683468).
Links zu den Verkehrsbetrieben:
Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV) | |
Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) |
Probleme bei der Busbeförderung
Bei auftretenden Beförderungsproblemen (z.B. Bus kommt nicht, Schüler werden an der Haltestelle stehen gelassen) füllen Sie diesen Bogen bitte aus und geben ihn im Sekretariat zur Weiterleitung an die Kreisverwaltung / Verkehrsbetriebe ab.
Beschwerdeformular Bus |
B 42, Ausbau Leubsdorf – Wallen, Änderungen in der Verkehrsführung
Mit Bus&Bahn zur Schule – das müssen Sie wissen
Die Arbeiten an der B 42 im Bereich Leubsdorf konnten seit Baubeginn im September 2018 weit vorangebracht werden. Nun steht in der nächsten Bauphase die Erneuerung des Anschlusses Leubsdorf unter der Bahnunterführung hindurch an.
Diese Arbeiten beginnen am Montag, 28.01.2019. Ab diesem Tag ist die Straße unter der Bahnbrücke für den Fahrzeugverkehr in beide Richtungen nicht mehr nutzbar.
Die Umleitung nach Leubsdorf erfolgt über die B 42 bis zur Anschlussstelle Dattenberg und dann dem Linzer Weg folgend bis nach Leubsdorf; von Leubsdorf kommend verläuft die Umleitung entsprechend in umgekehrter Richtung.
Bei planmäßigem Verlauf der Bauarbeiten wird die Vollsperrung ca. zwei Monate andauern.
Um den Umleitungsverkehr abwickeln zu können, müssen auf dem Linzer Weg auf der gesamten Strecke beidseitig Halteverbote angeordnet werden.
Für die Fußgänger und Radfahrer, die den Haltepunkt der DB- Strecke in Richtung Neuwied sowie die Bushaltestellen an der B 42 erreichen möchten, bleiben provisorische Rampen und Zugänge erhalten.
Der LBM Cochem- Koblenz bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unumgänglichen Einschränkungen.
Mit Bus&Bahn zur Schule – das müssen Sie wissen
Mit Bus&Bahn zur Schule – das müssen Sie wissen
Liebe Schüler, liebe Eltern,
ab der Jahrgangsstufe 11 entfällt für die Landkreise / bzw. die Stadt Koblenz die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für Schülerfahrkarten (es sei denn eine bestimmte Einkommensgrenze wird nicht überschritten – nähere Infos erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung).
Bitte beachten Sie: In der Regel lohnt sich der Erwerb einer eigenen Schüler-Monatskarte im Abo. Die Bus- oder Bahnfahrt von und zur Schule ist dann konkurrenzlos günstig, sowohl im Vergleich mit Auto oder Motorroller, als auch mit Einzel-, Wochen- oder Monatskarten.
Und so einfach geht es: Den Abo-Bestellschein für die „Schülermonatskarte im Abo“ ausfüllen, sich die Angaben vom Schulsekretariat bestätigen lassen (bitte daran denken, dass diese in den Sommerferien teilweise geschlossen sind!). Abo-Bestellscheine sind im Internet unter http://www.vrminfo.de/fahrkarten/tickets/abo-bestellschein/ zu finden oder bei den Verkehrsunternehmen erhältlich. Anschließend den ausgefüllten Antrag an das jeweilige Verkehrsunternehmen schicken (die Adressen sind ebenfalls im Internet unter www.vrminfo.de zu finden) oder persönlich dort abgeben. Das Abo läuft ein Jahr lang, es gilt immer ab dem Ersten eines Monats.
Der Bestellschein muss bis spätestens zum 10. des Vormonats abgegeben werden.
Wir wünschen weiterhin günstige und sichere Fahrt mit Bus&Bahn,
herzlichst
IHR VERKEHRSVERBUND RHEIN-MOSEL GMBH
PS: Für nur 108 Euro im Jahr (das sind 30 Cent pro Tag) gibt es zusätzlich das Schüler-Plus-Ticket – damit „Taxi Mama“ frei hat. Denn es ist jeden Schultag ab 14 Uhr im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Mosel nutzbar, an rheinland-pfälzischen Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen sogar rund um die Uhr.