Neustrukturierung des Linienverkehrs auf den Linien 565, 133 und 134 ab 01.01.2021

Betrifft die Linien:
565 Bad Honnef-Rheinbreitbach-Unkel-Erpel-Linz
567 Breite Heide - Rheinbreitbach - Unkel (ehemalig 133)
568 Erpel - Bruchhausen - Unkel (ehemalig 134)

Informationsschreiben der Kreisverwaltung
Fahrplan NEU Linie 565 ab 01.01.2021
Fahrplan NEU Linie 567 (alt 133) ab 01.01.2021
Fahrplan NEU Linie 568 (alt 134) ab 01.01.2021

Information des VRM: Bustickets ab der MSS 11

Grundsätzliches zum Thema "Fahrkarten"

Der Landkreis Neuwied übernimmt nach § 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) in Verbindung mit der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung die notwendigen Fahrkosten zum Besuch der nächstgelegenen Realschule plus in ihrer jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen I und II, wenn der Schulweg länger als 4 Kilometer oder besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei einer Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Ausnahmen sind insbesondere dann möglich, wenn die nächstgelegene Schule nicht mehr aufnahmefähig ist. In diesen Fällen ist uns der Ablehnungsbescheid der nicht mehr aufnahmefähigen Schule vorzulegen.

Der Antrag gilt grundsätzlich für die Dauer des Schulbesuchs. Er ist neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrundeliegenden Umstände geändert haben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, dem Wohnort oder dem Verkehrsmittel). Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Fahrkartenausgabe erfolgt bei rechtzeitiger Beantragung in der Regel am ersten Schultag in der Schule. Am ersten Schultag können die Schülerinnen und Schüler o h n e Fahrausweis fahren.

Gültigkeit / Verlust

Die Schülerjahreskarte im Verkehrsverbund Rhein-Mosel ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis oder Schülerausweis gültig. Fahrausweise die zerrissen, zerschnitten, laminiert, eingeschweißt oder sonst stark beschädigt sind, sowie beschmutzt oder unleserlich sind, ungültig sind und durch das Fahr- und Prüfpersonal eingezogen werden können. Die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte nach Verlust des Originals ist dem Sekretariat nicht gestattet. Falls eine Fahrkarte verloren gegangen sein sollte, ist dies wie folgt zu regeln:

Richtung Erpel: Zu melden ist der Verlust bei der Firma Becker, Kölner Straße 78, 57610 Altenkirchen, Telefon: 02681-951714, oder bei der Agentur in Unkel, Limbach Straße, Tel.: 02224 7373-5. Zusätzlich sind 10,00 € Bearbeitungsgebühr zu überweisen.

Richtung Rheinbrohl und Linzer Umland: Verlorene Schülerjahreskarten können einmalig gegen eine Gebühr von 15 € für einen einzelnen Monatsabschnitt bzw. 35 € für mehrere Monatsabschnitte ersetzt werden.

Für Busfahrkarten des RMV kann man sich direkt ein Antragsformular auf der Seite des RMV herunterladen: [direkter Link zum Download]

wichtige Telefonnummern:

für die Linie 138 ist die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH, Montabaur zuständig (0261-29635869),
für die Linie 136 die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH, Koblenz (0261-29683468) und
für die Linie 170 die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH, Koblenz (0261-29683468).

Links zu den Verkehrsbetrieben:

Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV)
Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM)

Probleme bei der Busbeförderung

Bei auftretenden Beförderungsproblemen (z.B. Bus kommt nicht, Schüler werden an der Haltestelle stehen gelassen) füllen Sie diesen Bogen bitte aus und geben ihn im Sekretariat zur Weiterleitung an die Kreisverwaltung / Verkehrsbetriebe ab.

Beschwerdeformular Bus