Auslandsaufenthalt in der MSS 11

A. Jeder Schüler kann in der MSS 11 für ein Jahr einen Auslandsaufenthalt beantragen.

Dazu muss ein formloser Antrag auf Beurlaubung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes an den Schulleiter gestellt werden.
Verbringt ein Schüler die gesamte Jahrgangsstufe 11 im Ausland, so hat er/sie nach der Rückkehr zwei Möglichkeiten:

  1. Er/Sie tritt in die Jahrgangsstufe 11 zurück. Die Wahl der Kurse muss dann spätestens im Mai des Auslandsjahres erneut erfolgen.
  2. Er/Sie tritt zunächst in die Jahrgangsstufe 12 ein. Dann findet nach 10 Wochen eine Zulassungskonferenz statt, in welcher entschieden wird, ob der Schüler in der Jahrgangsstufe 12 verbleiben kann oder wieder in die 11 zurückgehen muss. Sollte der Schüler verbleiben können, so werden die Noten der MSS 12/2 auch als Noten der MSS 11/2 gewertet.

 

B. Jeder Schüler kann für ein halbes Jahr einen Auslandsaufenthalt beantragen.

Dazu muss ein formloser Antrag auf Beurlaubung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes an den Schulleiter gestellt werden.
Kehrt der Schüler zurück, nimmt er sofort am Unterricht der MSS 11 teil. Sämtlicher Stoff, der versäumt wurde, ist nachzulernen.